FAQs

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Gutscheinkärtle – Arbeitgeberkärtle

Allgemeines

Was ist das Weingartener Gutscheinkärtle für Arbeitgeber?

Das Gutscheinkärtle ist ein lokaler Einkaufsgutschein im praktischen Scheckkartenformat. Es kann in vielen Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsbetrieben in Weingarten eingelöst werden. So stärken wir gemeinsam den lokalen Handel.

Für Unternehmen gibt es eine spezielle Variante des Gutscheinkärtles, die nicht im freien Verkauf erhältlich ist. Als Dankeschön an Dich als Mitarbeiter, kann Dir Dein Arbeitgeber das Kärtle mit einem monatlich steuerfreien Sachbezug aushändigen. Die Bestellung und Abwicklung läuft direkt zwischen Deinem Arbeitgeber und der Weingarten.IN Stadtmarketing GmbH.

Warum unterscheiden sich manche der Kärtchen in ihrer Optik?

Vom Weingartener Gutscheinkärtle gibt es zwei Varianten: das Standardkärtle für den freien Verkauf – also für alle – und das sogenannte Arbeitgeberkärtle. Letzteres wird ausschließlich von Unternehmen an seine Mitarbeitenden ausgegeben, meist als steuerfreier Sachbezug und oft mit einer monatlichen Aufladung. Damit die Annahmestellen die beiden Varianten leichter unterscheiden können, ist das Arbeitgeberkärtle in einem anderen Design und auf der Vorderseite mit dem Satz „… weil du’s Wert bisch!“ ergänzt. Das ist besonders wichtig, weil das Arbeitgeberkärtle auch dann an Dich zurückgegeben werden muss, wenn gerade kein Guthaben mehr vorhanden ist – schließlich kommt im nächsten Monat ja bestenfalls wieder neues Guthaben auf das Kärtle!

Was passiert, wenn ich mein Arbeitgeberkärtle verliere?

Bitte behandle Dein Gutscheinkärtle wie Bargeld und bewahre es entsprechend sorgfältig auf. Sollte es dennoch verloren gehen, ist ein Ersatz möglich. Melde den Verlust in diesem Fall bitte umgehend Deinem Arbeitgeber. Dieser gibt die Information an unseren Gutscheinpartner LocalBon weiter. Die Ersatzkarte wird direkt an Deinen Arbeitgeber geschickt. Das zum Zeitpunkt der Meldung noch vorhandene Guthaben wird auf die neue Karte übertragen.

Wie lange ist das Gutscheinkärtle gültig?

Ab dem Ausstellungsjahr gilt das Gutscheinkärtle drei Jahre. Ein Kärtle mit der Aufschrift „2024“ kann also bis zum 31.12.2027 genutzt werden. Das genaue Ablaufdatum steht auf der Rückseite der Karte. Auch wenn das Kärtle zwischendurch aufgeladen wird, verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch.

Warum steht eine Jahreszahl auf meinem Gutschein?

Die Jahreszahl zeigt, in welchem Jahr das Kärtle ausgegeben wurde. So kann die Gültigkeit leicht überprüft werden.

Warum bekomme ich von meinem Arbeitgeber jedes Jahr ein neues Gutscheinkärtle?

Laut Geldwäschegesetz dürfen pro Jahr maximal 600 Euro auf ein Kärtle geladen werden. Wenn Dir Dein Arbeitgeber also zum Beispiel monatlich 50 Euro auflädt, ist nach 12 Monaten das Jahreslimit erreicht. Außerdem wird durch die jährliche Ausgabe sichergestellt, dass Du die dreijährige Gültigkeit bestmöglich ausnutzen kannst.

Annahmestellen

Warum akzeptieren nicht alle Geschäfte das neue Gutscheinkärtle?

Damit ein Geschäft das digitale Gutscheinkärtle einlösen kann, ist eine technische Anbindung erforderlich. Das bedeutet: Die Kasse muss in der Lage sein, den QR-Code auf dem Kärtle zu scannen und den passenden Betrag vom Guthaben abzuziehen. Dafür braucht es eine Registrierung und technische Ausstattung über unseren Partner LocalBon.

Einige Geschäfte sind aktuell noch in der Entscheidungsphase oder warten ab, wie das Gutscheinkärtle von Kundinnen und Kunden angenommen wird.
Wir möchten offen ansprechen: Der Erfolg des Weingartener Gutscheinkärtles hängt stark davon ab, wie viele Geschäfte sich beteiligen. In vielen Städten ist ein digitaler Stadtgutschein längst Alltag – auch Weingarten geht diesen Weg.

Wir sind kontinuierlich dabei, neue Annahmestellen zu gewinnen. Wenn Du Dir ein bestimmtes Geschäft wünschst, sprich das Geschäft gerne direkt darauf an oder melde es uns über das Kontaktformular auf unserer Website.

Einlösung und Guthaben

Kann ich mir den Gutschein in bar auszahlen lassen?

Nein, eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Kann ich das Gutscheinkärtle auch in Teilbeträgen einlösen?

Ja. Du kannst das Kärtle bei verschiedenen Einkäufen oder in mehreren Geschäften verwenden – bis das Guthaben aufgebraucht ist.

Wie kann ich das Guthaben auf dem Gutscheinkärtle prüfen?

Scanne einfach den QR-Code auf der Vorderseite des Gutscheins mit einem Smartphone oder Tablet. Die aktuelle Summe wird Dir direkt angezeigt.

Was mache ich, wenn ein Geschäft das Kärtle nicht annimmt?

Nicht alle Geschäfte in Weingarten sind aktuell an das System angeschlossen. Eine aktuelle Liste findest Du auf unserer Webseite oder über den QR-Code auf der Rückseite des Kärtchens. Erkundige Dich am besten noch vor dem Einkauf direkt im Geschäft.

Muss ich das Kärtle irgendwo registrieren?

Nein. Das Gutscheinkärtle funktioniert direkt – ohne Anmeldung, ohne Konto und ohne App.

Technische Fragen

Brauche ich ein Smartphone, um das Gutscheinkärtle zu nutzen?

Nein, für den Bezahlvorgang wird kein Smartphone benötigt. Nur wenn Du das Guthaben prüfen oder teilnehmende Geschäfte suchen möchtest, ist ein Handy hilfreich.

Was ist die LocalBon Wallet?

Die LocalBon Wallet ist eine digitale Geldbörse auf Deinem Smartphone. Damit kannst Du Dein Gutscheinkärtle ganz einfach digital speichern und unterwegs nutzen – auch ohne die Karte dabei zu haben. So funktioniert’s:

Registriere Dich per E-Mail unter https://wallet.localbon-app.de. Kurz darauf erhältst Du Deinen persönlichen Zugang zur Wallet per Mail. Füge dann Dein Gutscheinkärtle per QR-Code-Scan (auf der Kartenvorderseite) hinzu – und verknüpfe die Wallet mit Deinem Homescreen.

Informationen für Arbeitgeber

Wie funktioniert die Ausgabe an Mitarbeitende?

Für die Organisation der Ausgabe ist das Stadtmarketing Weingarten unter info@weingarten-in.de erreichbar. In einem gemeinsamen Austausch werden die Details geklärt und eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die gewünschten Kärtchen werden jährlich bereitgestellt, durch die Personalabteilung intern den Mitarbeitenden zugewiesen, und die monatliche Aufladung erfolgt über unseren Systempartner LocalBon.

Wie kann ich den steuerfreien Sachbezug für meine Mitarbeitenden nutzen?

Der Betrag kann in der Lohnabrechnung als „Sachbezug“ aufgeführt werden und bleibt bis zu einem bestimmten Betrag (50 €) steuerfrei.

Weitere Informationen zum Gutscheinkärtle – sowohl für Unternehmen als auch für Annahmestellen – sind unter folgendem Link zu finden: Link